Teil 4: IP-Strategie — Patente und Programmlizenzen (Fallstricke wie AGPL etc.)
Im vierten Teil geht es um geistiges Eigentum. Bei medizinischen KI-Webdiensten ist eine Gesamtstrategie, die nicht nur Patente, sondern auch Programmlizenzen umfasst, unerlässlich.
Die Patentperspektive
- Patente für Algorithmen/SaMD, FTO-Recherche (Freedom to Operate) und Umgehungsdesign (Design-around).
- Softwarepatente werden je nach Land und Anforderungen unterschiedlich behandelt; es gibt viele Bereiche, die sich mit Patenten allein nicht vollständig schützen lassen.

Die Programmlizenzperspektive (wichtig)
Medizinische Webdienste hängen von zahlreichen OSS-Komponenten, Modellen und Daten ab. Wichtige Lizenzen und ihre Einschränkungen:

| Lizenz | Typ | Wesentliche Einschränkungen / Hinweise |
|---|---|---|
| MIT / BSD-2/3 / ISC | Permissiv | Beibehaltung des Urheberrechtshinweises. Wenige Einschränkungen, leicht kommerziell nutzbar |
| Apache-2.0 | Permissiv + Patentlizenz | Ausdrückliche Patentgewährung. Beibehaltung der NOTICE-Datei. Beendigungsklausel im Falle von Patentstreitigkeiten |
| MPL-2.0 | Schwaches Copyleft (dateibasiert) | Offenlegung geänderter Dateien. Erstreckt sich kaum auf die gesamte Anwendung |
| LGPL-2.1/3.0 | Schwaches Copyleft (Bibliothek) | Schwerpunkt auf dynamischem Linking. Sicherstellung der Austauschbarkeit |
| GPL-2.0/3.0 | Starkes Copyleft | Offenlegung des Quellcodes bei Verteilung. GPL3 enthält Patentklauseln |
| AGPL-3.0 | Starkes Copyleft + Netzwerkklausel | Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes bereits dann, wenn man die Software nur als SaaS „nutzen lässt“. Wichtigster Aspekt bei medizinischen Webdiensten |
| Kommerziell/Proprietär | Geschlossen | Nutzungsbedingungen, Nutzungsumfang und Weiterverteilungsbeschränkungen individuell prüfen |
| Dual-Lizenz | Wahlweise | OSS-Version und kommerzielle Version (z. B. auch Ableitungen wie SSPL im MongoDB-Umfeld beachten) |
| Modell-/Daten-bezogen (OpenRAIL, Llama Community, CC-Lizenzen) | Individuell | Auf Beschränkungen der kommerziellen Nutzung und des Einsatzzwecks (medizinisch), Weiterverteilung sowie den Umgang mit Ausgaben achten |
Netzwerkklausel (Kern der AGPL): Abschnitt 13 der AGPL-3.0 verpflichtet jeden, der Benutzern die Interaktion mit einer modifizierten Version über ein Computernetzwerk anbietet, den Quellcode zugänglich zu machen. Die SSPL (verwendet von MongoDB etc.) basiert auf einem ähnlichen Konzept.
SBOM (Software Bill of Materials / Software-Stückliste): Eine Liste aller verwendeten OSS-Komponenten, Versionen und Lizenzen. Entscheidend ist, alle Abhängigkeiten zu identifizieren, einschließlich transitiver Abhängigkeiten.
Warum eine „Gesamtstrategie“ unerlässlich ist
- Die Netzwerkklauseln von AGPL/SSPL können bereits in dem Moment eine Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes auslösen, in dem man die Software als Webdienst veröffentlicht — schleicht sich eine solche Abhängigkeit ein, kann sie das Geschäftsmodell erschüttern.
- Die Lizenz der Modellgewichte (kommerzielle Zulässigkeit, Beschränkungen für den medizinischen Einsatz) entscheidet über die Zulässigkeit des Dienstes.
- Die Lizenzwahl hängt, etwa bei der Patentgewährung von Apache-2.0, auch unmittelbar mit dem Patentrisiko zusammen.
- Daher ist es notwendig, eine Programmierstrategie von Anfang an zu entwerfen, die ein Lizenzverzeichnis (SBOM), eine Abhängigkeitsrichtlinie, Beitragsvereinbarungen (CLA/DCO) sowie die Klärung der Rechte an Ausgaben/Modellen umfasst (nachträgliche Lösungen sind kostspielig und riskant).
Shishido & Associates bietet eine bereichsübergreifende Beratung, die Patente, Lizenzen und KI-Implementierung verbindet (auch ein Betrieb, der vertrauliche und veröffentlichte Inhalte trennt — wie bei [[big-files-local-store]] — ist wichtig). Im nächsten Artikel (Teil 5) werden wir die fünf in Teil 1 gestellten Fragen umfassend beantworten.